Absenzen oder sturmbedingte Ausfälle werden nicht rückvergütet.
Die
Anmeldung ist verbindlich und gilt jeweils für das ganze Schuljahr.
Wer die Spielgruppe vorzeitig verlässt, verpflichtet sich, den frei gewordenen Platz so lange weiter zu bezahlen,
bis er neu besetzt ist,
maximal 3 Monate.
Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Eltern.